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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) der Selmo Technology GmbH idF vom 01.02.2024

Die nachstehenden AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen einem Unternehmer (in der Folge: Kunde) und der Firma Selmo Technology GmbH (in der Folge: Selmo), FN 518913 h, Packerstraße 131 a , 8561 Söding-St. Johann, und gelten für die Zurverfügungstellung und Nutzung der von Selmo angebotenen Software durch den Kunden. Selmo empfiehlt daher, die AGB mit Aufmerksamkeit zu lesen:

  1. Erklärungen und Pflichten des Kunden
    1.1. Der Kunde erklärt, Unternehmer im Sinne der §§ 1 – 3 UGB zu sein sowie, dass das gegenständliche Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, der Kunde die Software also zu betrieblichen Zwecken erwirbt.

    1.2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die bei Vertragsabschluss angefragten Daten vollständig und der Wahrheit entsprechend anzugeben. Die zur Verfügung gestellten Daten werden automationsunterstützt verarbeitet. Falschangaben können Haftungsfolgen beim Kunden nach sich ziehen. Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass der Bestellumfang den eigenen Anforderungen entspricht.
    1.3. Ändern sich die Daten des Kunden (zB Änderung des Firmenwortlauts, der Geschäftsanschrift etc), so ist der Kunde verpflichtet, Selmo diese Änderung(en) unverzüglich per E-Mail mit Zustellnachweis bekanntzugeben.
    1.4. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Software von Selmo nicht mit entsprechenden Sicherheitsmechanismen ausgestattet worden ist, um einen unberechtigten Zugriff eines Dritten zu verhindern. Der Kunde verpflichtet sich daher, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, hinsichtlich unrechtmäßiger Zerstörung durch Dritte und betreffend den Verlust der Daten zu treffen, sobald die Software in seine Sphäre gelangt ist. Über unbefugte Zugriffe bzw Nutzungen Dritter auf die vertragsgegenständliche Software muss der Kunde Selmo unverzüglich per E-Mail mit Zustellnachweis informieren.

  2. Zustandekommen des Vertrages und AGB
    2.1. Die Bestellung durch Klick des Buttons „Jetzt kaufen“ des Kunden über den Online-Shop ist ein verbindliches Kaufangebot des Kunden, welches von Selmo mittels einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung angenommen werden kann. Mit Zugang der Auftragsbestätigung an den Kunden oder mit Lieferung ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
    2.2. Selmo erklärt nur auf Basis der gegenständlichen AGB, Verträge einzugehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, wobei es hierfür keiner gesonderten Erklärung seitens Selmo bedarf. Ein Abgehen von den gegenständlichen AGB bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

  3. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte, Vertragsgegenstand und Lieferung
    3.1. Festgehalten wird, dass Selmo bzw dem Lizenzgeber alle für die Zurverfügungstellung und Nutzungsüberlassung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Lizenzen, Urheberrechte und Verwertungsrechte zustehen. Diese verbleiben auch ausschließlich bei Selmo bzw dem Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht im Rahmen der folgenden Bestimmungen.

    3.2. Bei Lieferung bzw Überlassung von Software erwirbt der Kunde das nicht exklusive, grundsätzlich unbefristete Recht, die Software für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Eine allfällige Befristung dieses Nutzungsrechts ist in der diesen AGB zugrundeliegenden, gesonderten Vereinbarung festzuhalten. Eine aktuelle Benutzerdokumentation samt Installationsanleitung wird dem Kunden bei Lieferung zur Verfügung gestellt.
    3.3. Der Quellcode der Software ist nicht vertragsgegenständlich und verbleibt bei Selmo. Die Analyse des Quellcodes sowie die Übersetzung des Quellcodes in andere Programmiersprachen ist unzulässig.
    3.4. Der Kunde ist dazu berechtigt, zu Archiv- und Datensicherungszwecken Sicherungskopien der vertragsgegenständlichen Software zu rein unternehmensinternen Zwecken zu erstellen, sofern diese für die ordnungsgemäße Benützung der Software erforderlich sind. Diese Sicherungskopien dürfen in keinem Fall an Dritte weiterübertragen werden.
    3.5. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die vertragsgegenständliche Software einem Dritten unentgeltlich oder entgeltlich in Bestand zu geben, also zu vermieten oder zu verleihen.
    3.6. Der Weiterverkauf der vertragsgegenständlichen (schon benutzten) Software an einen Dritten ist nur unter den eingeschränkten, nachstehenden Bedingungen zulässig:
            • Der Weiterverkauf darf an keinen Dritten erfolgen, der mit Selmo in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz steht.
            • Name und Anschrift des Dritten sind Selmo gegenüber vom Kunden – nach Einholung der Zustimmung des Dritten – unverzüglich bekannt zu geben.
            • Unverzüglich nach dem Weiterverkauf muss der Kunde sämtliche (Sicherungs-)Kopien und sämtliche mit der vertragsgegenständlichen Software erzeugten Prozessmodelle von all seinen Datenträgern und Speichern endgültig und unwiderruflich löschen oder unbrauchbar machen.
    3.7. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannte Bestimmung des Punkts 3.6., so ist Selmo zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt und haftet der Kunde Selmo gegenüber für sämtliche Schäden aus der Vertragsverletzung inklusive für entgangenen Gewinn.

  4. Preis und Zahlungsmodalitäten
    4.1. Sämtliche Preise sind Nettopreise, denen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzurechnen ist. Allfällige Vertragsgebühren werden ebenso gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt.

    4.2. Die von Selmo gelegten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    4.3. Für Dienstleistungen, die auf expliziten Wunsch des Kunden an seinem Betriebsstandort oder Sitz erbracht werden, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten für An- und Abfahrt, die Wegzeit sowie den Aufenthalt der Dienstnehmer von Selmo gesondert zu tragen.
    4.4. Der Kunde erteilt bei Verträgen, welche auf wiederkehrende Leistungserbringung ausgerichtet sind, schon jetzt seine Zustimmung zu inflationsangepassten Entgeltsteigerungen auf Basis des VPI 2020, wobei der Ausgangsmonat für die Berechnung auf den Monat des Vertragsabschlusses fällt. Wertveränderungen werden nur berücksichtigt, wenn sie 10 (zehn) % des Entgelts nicht über- oder unterschreiten. Selmo ist dazu verpflichtet, den Kunden von einer inflationsangepassten Wertsteigerung zumindest 1 (einen) Monat zuvor in Kenntnis zu setzen.
    4.5. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde dazu verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 10 (zehn) Prozent p.a. sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahnspesen einschließlich der tarifmäßigen Anwaltskosten an Selmo zu bezahlen.

  5. Installation und Instandhaltung
    5.1. Selmo ist für die ordnungsgemäße Installation der vertragsgegenständlichen Software nicht verantwortlich, sondern hat der Kunde diese in Eigenverantwortung vorzunehmen. Hierbei hat der Kunde sich an etwaige von Selmo zur Verfügung gestellte Vorgaben zu halten.
    5.2. Selmo behält sich vor, die zur Verfügung gestellte Software entsprechend den technischen und rechtlichen Umständen durch Updates anzupassen.

  6. Gewährleistung und Haftung
    6.1. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Kunde in der Nutzung der Software hinsichtlich des Lieferumfangs oder ihrer Funktionsweise wesentlich beeinträchtigt wird.
    6.2. Ein Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn es zu bloß vorübergehenden Unterbrechungen oder Störungen kommt.
    6.3. Störungen oder Unterbrechungen, die durch
            • die zweckwidrige Nutzung,
            • die Bearbeitung bzw den Zugriff durch den Kunden oder einen Dritten auf die Software, oder
            • durch Reparaturen und/oder Änderungen durch den Kunden oder einen Dritten entstehen,
    stellen keinen Mangel dar, und übernimmt Selmo hierfür keinerlei Haftung aus welchem Titel auch immer.
    6.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gelieferte Software einschließlich mitgelieferter Dokumentationen auf ihre Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Hierdurch festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich per E-Mail mit Zustellnachweis bei Selmo geltend zu machen, wobei der geltend gemachte Mangel möglichst genau zu beschreiben ist. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Mängelrüge nicht ordnungsgemäß nach, erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
    6.5. Installiert der Kunde eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist, welche Selmo im jeweiligen Fall gesondert bekannt geben wird, so haftet Selmo nicht für Mängel, die aus der nicht oder nicht ordnungsgemäß vorgenommenen Aktualisierung entstehen, wenn der Kunde rechtzeitig über das Erfordernis der Aktualisierung informiert wurde.
    6.6. Sämtliche Schadenersatzansprüche für Schäden, die von Selmo bloß leicht fahrlässig verursacht wurde, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden (Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität). Selmo haftet somit – mit Ausnahme von Personenschäden – nur in Fällen groben Verschuldens (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
    6.7. Eine Haftung von Selmo für sogenannte „mittelbare Schäden“ (entgangenen Gewinn, Kosten durch Betriebsunterbrechungen etc) wird hiermit ausgeschlossen. Selmo übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die sich infolge höherer Gewalt, Zufalls oder in der neutralen Sphäre ereignen.
    6.8. Für nicht vorhersehbare („atypische“) Folgeschäden übernimmt Selmo keine Haftung.
    6.9. Selmo übernimmt keine Haftung für die Rekonstruktion von Daten aus Datenmaterial (Datensicherung).
    6.10. Der Kunde ist bei jedem Schaden dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Abwendung und Minderung von Schäden zu ergreifen. Hierunter fällt auch die regelmäßige Erstellung von betriebsinternen Sicherungskopien.
    6.11. Die Frist für sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung beträgt 12 (zwölf) Monate beginnend mit der Lieferung der Software. Diese Frist gilt auch für Dauerschuldverhältnisse, wobei deren Verlängerung nicht zum Wiederaufleben bzw erneutem Entstehen von Gewährleistungsansprüchen führt; die Gewährleistungsansprüche erlöschen nach erstmaligem Ablauf der Frist endgültig.
    6.12. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
    6.13. Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

  7. Bearbeitung der Software durch den Kunden
    7.1. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software zu bearbeiten. Ebenso unzulässig sind die Dekompilierung sowie die Disassemblierung der Software.
    7.2. Eine Bearbeitung führt zum sofortigen Verlust der Gewährleistungs- sowie der Schadenersatzansprüche des Kunden (siehe Punkt 6.3.) und kann Haftungsfolgen auf Seiten des Kunden nach sich ziehen (Schadenersatz-, Bereicherungsansprüche und dgl).
    7.3. Bedarf es der Herstellung der Kompatibilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen oder Software (Interoperabilität), wird Selmo dem Kunden die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Es gilt für diesen Punkt ergänzend § 40e UrhG.

  8. Geheimhaltung und Datenschutz
    8.1. Die Vertragsparteien werden die aus Zusammenhang mit der gegenständlichen Vereinbarung übermittelten und erstellten Unterlagen, Daten und Dokumente, welcher Art auch immer, sowie sämtliche erteilten Auskünfte und Informationen und allfällige zur Kenntnis gebrachte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragsteils streng vertraulich behandeln, nicht verwenden und Dritten nicht mitteilen, weitergeben oder sonst zugänglich machen, mit Ausnahme von Konsulenten (Rechtsanwälten, Steuerberatern etc), die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter fort.
    8.2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, dass seine Mitarbeiter die Bestimmung des § 6 Datenschutzgesetz einhalten.

  9. Vertragsdauer bei Dauerschuldverhältnissen
    9.1. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung werden Dauerschuldverhältnisse zwischen den Vertragsteilen auf unbestimmte Dauer eingegangen, können jedoch vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09, bzw zum 31.12. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ordentlich aufgelöst werden.
    9.2. Beiden Vertragsteilen steht jedoch das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen, insbesondere wenn
            •    einer der Vertragspartner gegen Bestimmungen dieses Vertrages beharrlich und trotz schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer Nachfrist von 10 (zehn) Tagen, das vertragswidrige Verhalten einzustellen und/oder den vertragskonformen Zustand herzustellen, verstößt;
            •    wenn die Kooperation durch das Verhalten eines Vertragsteils oder dessen Ruf in der Öffentlichkeit dem anderen Teil einen Imageschaden zufügen würde;
            •    treuwidriges Verhalten, welches eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsteilen unzumutbar macht;
            •    bei Verlust der rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen (zB nicht bloß vorübergehende Betriebseinstellungen oder -sperren, Verlust der Gewerbeberechtigung)
            •    bei Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Vertragspartner an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Selmo.

  10. Aufrechnung
    Gegen Forderungen von Selmo darf der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn Selmo die betreffenden Forderungen des Kunden ausdrücklich schriftlich anerkannt hat oder das Bestehen dieser Forderungen von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

  11. Abtretung von Ansprüchen
    Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis kann der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Selmo an Dritte übertragen.

  12. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist der Sitz von Selmo.

  13. Mündliche Nebenabreden
    Es bestehen keinerlei mündliche Nebenabreden und versprechen die Vertragsparteien einander, über Vertragsergänzungen, -änderungen oder -aufhebungen zu Beweissicherungszwecken schriftliche Urkunden zu errichten.

  14. Rechtswahl und Gerichtsstand
    Für Verträge, auf welche die gegenständlichen AGB anzuwenden sind, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen (IPRG und Rom-I-VO) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Handelskauf (Convention of Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980 – in der jeweils gültigen Fassung, UN-Kaufrecht etc). Es gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Selmo vereinbart.

  15. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.